Durch eine Standortschließung verliert Schichtleiter René Wacker seinen Job. Nach 22 Jahren im selben Unternehmen nutzt er die Zeit des Übergangs zur beruflichen Neuorientierung. Aus dem gelernten Spengler wird ein Personaler. Möglich macht das die geschickte Kombination von Qualifizierung und Transfermaßnahmen.
Berufliche Umbruchsituationen lassen sich leichter meistern, wenn sich Mitarbeiter*innen für das „Arbeitsleben der Zukunft“ weiterbilden und qualifizieren. Verbindet man die Möglichkeiten des Qualifizierungs-Chancen-Gesetzes mit Transfermaßnahmen, geht weit mehr, als viele ahnen. So wird Qualifizierung auch mit kleinem Budget möglich.
Qualifizierung kann ein wesentlicher Zukunftsbaustein für Mitarbeiter*innen sein – und ein wichtiger Bestandteil des Freiwilligenprogramms. Denn nehmen Beschäftigte an einer Transferagentur (TA nach §110 SGB III) teil, gelten sie in der Regel als unmittelbar von Arbeitslosigkeit bedroht. So lassen sich hochwertige und kostenintensive Weiterbildungen oft auch ohne Eigenmittel des Arbeitgebers realisieren.
In einem integrierten Konzept gehen Beratung und Qualifizierung Hand in Hand.
Die Agentur für Arbeit stellt unter dem Stichwort #Qualifizierungsoffensive Fördermittel bereit, um die Belegschaft weiterzuqualifizieren. Je nach Unternehmensgröße übernimmt die AfA 15 bis 100% der Qualifizierungskosten (§§ 81, 82 SGB III) und bezuschusst das Arbeitsentgelt.
Die folgenden Beispiele aus einem unseren Newplacement-Projekte dem Winter/Frühjahr 2020/21 zeigen Qualifizierungen im Anschluss an die Phase 1 „Transferagentur“. Grundsätzlich ist die Bandbreite möglicher Qualifizierungen für Fachkräfte und Ungelernte sehr groß. Gefördert werden neben Angeboten zum Auf- und Ausbau fachspezifischer Kompetenzen auch aktuelle Themen im Berufsleben wie etwa Digitalisierung und Internationalisierung.
Beispiele für umgesetzte Maßnahmen
In allen Fällen gilt:
stg ermittelt im Rahmen der Beratungen und Coachings in der Transferagentur den individuellen Qualifizierungsbedarf.
stg entwickelt einen Weiterbildungsplan mit dem/der Mitarbeiter*in.
stg identifiziert passende AZAV-zertifizierte Träger und Maßnahmen und stimmt die Förderfähigkeit im Individualfall mit der Agentur für Arbeit ab.
Der/die Mitarbeiter*in erhält Bildungsgutschein(e) von der Agentur für Arbeit und löst diese(n) beim Weiterbildungsträger ein.
Mit Beginn der Weiterbildung endet die Förderung der Transferagentur nach §110 für diese/n Mitarbeiter*in.
Im Geschäftsbereich Newplacement sind wir seit 2015 AZAV-zertifiziert. Das bedeutet für unsere Kund*innen: Wir setzen Transfermaßnahmen um, die von der Agentur für Arbeit gefördert werden können.
Corona ist eine schwere Belastungsprobe für die deutsche Wirtschaft. Unternehmen denken darüber nach, ob gravierende Einschnitte in der Stammbelegschaft nötig sein werden.
Doch wie kann professioneller Personalabbau gelingen? Und wie kann man dabei die Perspektiven aller Beteiligten berücksichtigen – die der Mitarbeiter*innen, des Betriebsrats, der Personalabteilung und der Geschäftsführung?
Antworten liefert der Ergebnisbericht der Studie „Professioneller Personalabbau unter Berücksichtigung der Perspektiven aller Beteiligten“. Durchgeführt haben wir die Studie im Frühjahr 2021 in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Carina Braun von der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg.