Wir bieten Unternehmen die Durchführung einer Transferagentur an, in der Regel in Form von sogenannten Freiwilligenprogrammen. Profitieren Sie von unserem Erfahrungsschatz bereits bei der Konzeption Ihrer Maßnahmen.
Unsere Projektleiterin Jenny Hoch über ein –
wie wir finden – viel zu selten genutztes Tool.
Die Transferagentur ist ein bewährtes Newplacement-Instrument für Gruppen. Die staatlich geförderte Maßnahme ermöglicht betroffenen Beschäftigten den Transfer aus guter Arbeit in gute Arbeit („job to job“). Mitarbeiter*innen, die vom Abbau betroffen sind, erhalten noch vor dem eigentlichen Stellenverlust Hilfe bei der Stellensuche.
Bei einer Standortschließung etwa können Mitarbeiter*innen bereits Unterstützung erhalten, noch bevor die Schließung erfolgt – oft haben dann schon viele einen neuen Job, wenn es so weit ist und nur diejenigen, die mehr Zeit brauchen, nutzen dann eventuell eine anschließende Transfergesellschaft.
Während der Teilnahme an der Transferagentur bleiben die Beschäftigten formal Angestellte ihres bisherigen Arbeitsgebers. Je nach Vereinbarung sind sie teilweise oder komplett vom Tagesgeschäft freigestellt.
Die Transferagentur wird in der Regel in den Räumen des Unternehmens durchgeführt – das spart Kosten.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Transferagentur nach § 110 SGB III durch die Agentur für Arbeit finanziell gefördert – unabhängig von der Betriebsgröße. Die Agentur für Arbeit übernimmt im Rahmen der sog. Transferleistungen bis zu 50% der Profiling- und Beratungskosten (max. 2500,00 €/Person).
Transferagentur und Transfergesellschaft können kombiniert werden, um betroffenen Mitarbeitern maximale Unterstützung zu geben.
Wir beraten Sie vor, während und nach der Maßnahme und bringen unsere Erfahrung aus vielen vergleichbaren Projekten mit ein. Davon profitieren Sie vor allem in der Kommunikation mit internen und externen Stakeholdern wie der Agentur für Arbeit.
Eine Transferagentur kann die Trennung von Beschäftigten sozialverträglich und beiderseitig fair gestalten. Die vom Stellenabbau betroffenen Mitarbeiter*innen haben die Chance, sich noch im bestehenden Beschäftigungsverhältnis neu zu orientieren – mit Unterstützung ihres Arbeitgebers. Das trägt wesentlich zu einer positiven Grundstimmung bei.
Die Agentur für Arbeit übernimmt im Rahmen der sog. Transferleistungen bis zu 50% der Profiling- und Beratungskosten (max. 2500,00 €/Person).
Im Geschäftsbereich Newplacement sind wir durch den TÜV Süd AZAV-zertifiziert. Das bedeutet für unsere Kunden: Unsere Programme werden durch die Agentur für Arbeit gefördert.
Corona ist eine schwere Belastungsprobe für die deutsche Wirtschaft. Unternehmen denken darüber nach, ob gravierende Einschnitte in der Stammbelegschaft nötig sein werden.
Doch wie kann professioneller Personalabbau gelingen? Und wie kann man dabei die Perspektiven aller Beteiligten berücksichtigen – die der Mitarbeiter*innen, des Betriebsrats, der Personalabteilung und der Geschäftsführung?
Antworten liefert der Ergebnisbericht der Studie „Professioneller Personalabbau unter Berücksichtigung der Perspektiven aller Beteiligten“. Durchgeführt haben wir die Studie im Frühjahr 2021 in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Carina Braun von der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg.