Was ist eine Transferagentur?

Mit der Transferagentur erhalten die von Entlassung betroffenen Beschäftigten noch vor dem Ausscheiden aus dem Unternehmen Unterstützung bei der Stellensuche. Sie bleiben im Verlauf formal Angestellte ihres bisherigen Arbeitgebers, zum Beispiel für die Dauer der Kündigungsfrist. Das unterscheidet die Transferagentur von der Transfergesellschaft.
Je nach Vereinbarung werden die Beschäftigten teilweise oder komplett vom Tagesgeschäft freigestellt. In der Regel werden die Maßnahme in den Räumen des Unternehmens durchgeführt.
Das Ziel ist, die Betroffenen direkt von guter Arbeit in gute Arbeit zu bringen.
Wir bieten die Durchführung in der Regel als so genanntes Freiwilligenprogramm an.

Die Hälfte der operativen Kosten – maximal 2.500,00 € pro Person – können von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Die Förderung ist unabhängig von der Betriebsgröße.

Eine Transferagentur kann etwa bei einer Standortschließung sehr sinnvoll sein. Die Beschäftigten erhalten dann Unterstützung bei der Stellensuche, noch bevor der Betrieb die Arbeit einstellt. Viele haben dann bereits einen neuen Job, bevor der Standort endgültig seine Tore schließt. Die Angestellten, die etwas mehr Zeit benötigen, können dann in die gegebenenfalls anschließende Transfergesellschaft wechseln.
Transferagentur und -gesellschaft lassen sich zeitlich und inhaltlich kombinieren, um die Beschäftigten maximal zu unterstützen.

Profitieren Sie von der Erfahrung von stg. Wir begleiten Sie von der Vorbereitung und Konzeption der Maßnahmen im Unternehmen bis zum Abschluss der Umstrukturierung.

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Geschäftsführende Gesellschafterin

Was spricht für eine Transferagentur mit der stg?

Profis an Ihrer Seite

Wir beraten Sie mit all unserer Erfahrung vor, während und nach der Maßnahme, um Sie und die Mitarbeitenden maximal zu entlasten.

Gute Kommunikation

Wir unterstützen Sie beim Dialog im Unternehmen (Mitarbeitende, Betriebsrat) und nach außen, z.B. mit der Agentur für Arbeit und regionalen Stakeholdern.

Faire Lösung

Zur Neuorientierung mit Unterstützung des bisherigen Arbeitgebers und nahtloser Wechsel in einen neuen Job – für eine positive Grundstimmung.

Staatliche Förderung

Bis 50% der Profiling- und Beratungskosten, maximal 2500,00 €/Person, können als Förderung der Agentur für Arbeit in Anspruch genommen werden.

Sonja Hermann und Christiane Temme im Gespräch

Was kostet eine Transferagentur?

Was Lohn- und Lohnnebenkosten angeht, so bleiben die Beschäftigten während der Maßnahme Angestellte des Unternehmens. Die Kosten für Betreuung und Beratung liegen in der Regel (abhängig von Dauer und Intensität) zwischen 3.800 und 7.000 € pro Angestellten. Hinzu kommen verhandelte Zusatzleistungen wie Sprinterprämien und/oder Gehaltsausgleich.
Bei Bedarf
können darüber hinaus Qualifizierungskosten von ca. 1.500 bis 3.000 € pro Kopf entstehen.

Die Agentur für Arbeit übernimmt im Rahmen der sog. Transferleistungen bis zu 50% der Profiling- und Beratungskosten, bis maximal 2.500 € pro Kopf. Die Leistungen werden unabhängig von der Betriebsgröße gewährt. Nur die Anforderungen für die Förderung sind zu erfüllen (§ 110 SGB III).

 

Unsere Outplacement-Angebote

Transfergesellschaft

Ein Arbeitgeber auf Zeit zur Unterstützung bei der Neuorientierung

Transferagentur

Programm für den direkten Übergang in eine neue Anstellung

Einzelplacement

Intensivbegleitung für Fach- und Führungskräfte in eine angemessene neue Beschäftigung

Outplacement 50+

Programm für erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

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