„Gute Arbeit“ aus Prinzip

„Gute Arbeit“, das klingt ein bisschen nach Gewerkschaft. Aber Achtung: Wir arbeiten neutral und stehen deshalb weder Gewerkschaften noch bestimmten Arbeitgeberverbänden nah. Trotzdem schätzen wir den Grundsatz der „Guten Arbeit“. Warum? Weil wir glauben, dass er für Qualität bürgt. Und weil wir gute Erfahrungen in unterschiedlichen Projekten damit gemacht haben.

Niemand, der sich für eine Newplacement-Maßnahmen entscheidet, will möglichst schnell in irgendeinen neuen Job gedrängt werden – nur, damit sein „Fall gelöst“ ist. Wir glauben, dass es sinnvoll ist, in Ruhe die passende Stelle zu suchen – „Gute Arbeit“ eben und nicht irgendeine. Dabei entscheidet jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin selbst, welche der Kriterien davon für ihn oder sie entscheidend sind.

Das ist „Gute Arbeit“

  • Unbefristetes Arbeitsverhältnis
  • Keine Leiharbeit
  • Unternehmen mit Tarifvertrag
  • Vollzeit (bzw. bisheriges Arbeitsvolumen)
  • Zumutbare Wegzeiten (kein Umzug, einfache Strecke zur Arbeit mit max. gleicher Fahrzeit oder insgesamt 45 Min. einfache Fahrt mit ÖPNV)
  • Kein Kleinbetrieb (d.h. Schwellenwert für die grundsätzliche Anwendbarkeit des KSchG wird erreicht)
  • Gleichwertige Tätigkeit, Sozialversicherungspflicht (keine geringfügige Beschäftigung)